Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 03.09.2008 - 1 K 1333/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,19617) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sportwette; Untersagung; gerichtliche Zuständigkeit; ortsgebundenes Recht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Maßgeblichkeit von § 52 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für die Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten; Örtliche Bindung durch die Anmeldung eines Gewerbes für eine räumlich bestimmte Betriebsstätte oder einen Mietvertrag
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96
Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 03.09.2008 - 1 K 1333/08
Erfasst werden hiervon Rechte, "die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen" (BVerwG, NJW 1997, 1022, 1023), wozu auch alle gewerberechtlichen Genehmigungen gehören, bei deren Erteilung die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt werden müssen (…vgl. Ziekow in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. 2006, § 52 Rn. 11 sowie die Beispiele bei von Oertzen in: Redeker/von Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 13. Aufl. 2000, § 52 Rn. 5: Abdeckerei, Baderei, Gastwirtschaft, Apotheke).
- VG Stuttgart, 25.04.2023 - 18 K 4259/21
Verwaltungsgerichtliche örtliche Zuständigkeit bei Begehren auf Erteilung einer …
Soweit demgegenüber zur früheren Rechtslage vertreten worden ist, dass es sich bei der Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten auf der Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2007 um kein ortsgebundenes Recht handele (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 03.09.2008 - 1 K 1333/08 -, juris Rn. 2;… Schenk, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 43. EL - Stand: August 2022, § 52 Rn. 14), steht dies der Annahme einer örtlichen Zuständigkeit gemäß § 52 Nr. 1 VwGO im vorliegenden Fall nicht entgegen. - VG Darmstadt, 08.03.2016 - 3 K 1284/14
Örtliche Zuständigkeit für Buchmachererlaubnis
Hierfür mag es auf den Ort, an dem der Verwaltungsakt erlassen wurde, bzw. auf den Sitz des Beschwerten oder der erlassenden Behörde ankommen (§ 52 Nr. 3 oder § 52 Nr. 3 und Nr. 5 VwGO - so VG Sigmaringen, Beschl. vom 03.09.2008 - 1 K 1333/08; juris).